Anwälte für Steuerrecht
Als eigenständiges Rechtsgebiet umfasst das Steuerrecht alle Rechtsnormen im Zusammenhang mit dem Steuerwesen in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Steuergesetz, in dem das Verhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Trägern der Steuerhoheit geregelt ist. Außerdem sind die Grundsätze des deutschen Steuerrechts als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung dokumentiert.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht. Während sich das besondere Steuerrecht aus Einzelsteuergesetzen (wie z.B. dem Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz) zusammensetzt, gehören die Rechtsgebiete, die die Einzelsteuern umfassen, (wie z.B. Abgaben- oder Finanzgerichtsordnung) zum allgemeinen Steuerrecht.
Das Steuerrecht in Deutschland wird durch die Vorgabe von Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes immer mehr durch das Europarecht beeinflusst. Besonders betroffen ist hiervon das Umsatzsteuerrecht, das nur noch Abweichungen im Steuersatz und beim Vorsteuerabzug vorsieht.
Neuerungen zum Steuerrecht
Seit dem 1. Januar 2010 hat das Bürgerentlastungsgesetz Gültigkeit. Durch diese Steueränderungen soll der Steuerzahler deutlich entlastet werden. So sind z.B. die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar. Da privat Versicherte einen umfassenderen Versicherungsschutz genießen als gesetzlich Versicherte, werden generell nur die den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechenden Basistarife berücksichtigt.
Auch der Grundfreibetrag hat sich seit dem 01.01.2010 erhöht, sodass ein höherer Einkommensanteil steuerfrei bleibt. Hiervon profitieren sowohl Rentner als auch Unterhaltspflichtige sowie Ehepartner, die berufstätig und beide in Lohnsteuerklasse IV eingestuft sind, was zuvor nicht möglich war.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.